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Impressumspflicht
Impressumspflicht = Pflicht, in Printmedien und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt. Für Veröffentlichungen im World Wide Web spricht man von Anbieterkennzeichnung. Die Informationspflichten sind im Telemediengesetz §5 festgelegt. Danach haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien die festgelegten Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.